Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACCELERAS KG für Trainings, Seminare, Workshops, Beratung und Vorträge.
Fassung: Oktober 2026
Geltungsbereich
Die ACCELERAS KG, Rauhensteingasse 7/18, 1010 Wien („ACCELERAS“), bietet Trainings, Seminare, Workshops, Beratung und Vorträge durch erfahrene Trainer:innen an, vor Ort und online.
Für alle Leistungen von ACCELERAS gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Kund:innen und ACCELERAS werden gemeinsam „Vertragsparteien“ genannt.
Diese AGB gelten für Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und für Unternehmer:innen.
Eigene Geschäftsbedingungen der Kund:innen gelten nur, wenn ACCELERAS ihnen schriftlich zustimmt.
ACCELERAS kann diese AGB ändern. Änderungen von Entgelten oder des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung der Kund:innen. Bei bestehenden Verträgen werden Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website veröffentlicht und per E-Mail übermittelt. Widersprechen Kund:innen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen. Bei rechtzeitigem Widerspruch gilt die bisherige Fassung weiter.
Vertragsabschluss
ACCELERAS legt Art, Umfang und Kosten der Leistungen in einem schriftlichen Angebot fest. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Bei einem unverbindlichen Angebot kommt der Vertrag („Auftrag“) mit der schriftlichen Bestätigung durch ACCELERAS zustande, andernfalls mit Beginn der Leistungserbringung. Ein verbindliches Angebot wird durch schriftliche Annahme innerhalb der Angebotsfrist angenommen. Spätere Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Umfang, Ort und Zeit der Leistungen sind im Auftrag festgelegt.
Der Vertrag kommt unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden ausschließlich mit der auftraggebenden Person oder Organisation zustande.
Mit dem Anhaken von „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“ nehmen Kund:innen diese AGB ausdrücklich an.
Verbraucher:innen bestätigen durch Anhaken, dass sie über ihr Rücktrittsrecht (Punkt 18) informiert wurden.
Vertragsgegenstand
Das Ziel der Leistungen ist im Auftrag festgelegt. ACCELERAS garantiert nicht, dass bestimmte Ziele oder Ergebnisse erreicht werden. Schriftliche Berichte und Protokolle sind keine Gutachten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Ist nur ein allgemeiner Rahmen vereinbart, ist ACCELERAS in der Gestaltung der Leistung frei und kann Trainingsinhalte in einem für Kund:innen zumutbaren Ausmaß anpassen.
Sofern nicht anders vereinbart, entscheidet ACCELERAS, wer die Leistung erbringt, und kann qualifizierte Dritte beiziehen, für die ACCELERAS wie für eigene Mitarbeitende haftet. Auf Wunsch der Kund:innen beigezogene Dritte handeln in deren Namen und auf deren Rechnung und sind keine Erfüllungsgehilfen von ACCELERAS. ACCELERAS erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung; diese organisieren Kund:innen selbst.
Mitwirkung der Kund:innen
Kund:innen stellen alle für den Auftrag nötigen Informationen, Daten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung und legen alle maßgeblichen Umstände offen. Mehrkosten durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben tragen die Kund:innen; sie können gesondert verrechnet werden.
Kund:innen prüfen das von ihnen bereitgestellte Material auf Richtigkeit und auf Rechte Dritter. ACCELERAS ist zu dieser Prüfung nicht verpflichtet. Kund:innen halten ACCELERAS bei Ansprüchen Dritter aus diesem Material schad- und klaglos.
Kund:innen räumen ACCELERAS ein unentgeltliches, nicht ausschließliches und auf die Dauer des Auftrags beschränktes Recht ein, die bereitgestellten Inhalte zur Erfüllung des Auftrags zu nutzen.
Sofern nicht anders vereinbart, stellen Kund:innen die Räumlichkeiten für Veranstaltungen auf eigene Kosten zur Verfügung.
Kund:innen sorgen dafür, dass ungestört gearbeitet werden kann. Stellen sie die Räumlichkeiten, sorgen sie auch für eine geeignete Audio- und Videoausstattung für die erwartete Zahl der Teilnehmenden. Mitarbeitende von ACCELERAS können vorab einen Technik-Test durchführen und erhalten Zugang zu den Räumlichkeiten. Benötigte Spezialausstattung ist im Angebot angeführt.
Urheberrecht
Alle von ACCELERAS bereitgestellten Unterlagen (Angebote, Berichte, Analysen, Entwürfe, Trainingsunterlagen, Datenträger) sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für die Kund:innen und die Teilnehmenden bestimmt. Jede andere Nutzung, Verbreitung oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung von ACCELERAS; ausgenommen sind Sicherungskopien für die eigene Datensicherheit. Kund:innen erhalten ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Recht ohne Unterlizenzrecht, die Unterlagen für eigene Zwecke zu nutzen.
Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Bezahlung des Entgelts eingeräumt.
ACCELERAS haftet gegenüber Dritten nicht für eine unberechtigte Vervielfältigung oder Verbreitung, insbesondere nicht für die Richtigkeit der Inhalte.
Bei einem Verstoß kann ACCELERAS den Vertrag aus wichtigem Grund sofort auflösen sowie Unterlassung und Schadenersatz verlangen.
Die Mitwirkung von Kund:innen an der Erstellung von Unterlagen begründet keine Rechte über die vertraglich vereinbarten hinaus.
Inhalte Dritter unterliegen weiterhin dem Urheberrecht ihrer Rechteinhaber:innen.
Termine und Fristen
Trainings und Workshops finden zu dem im Auftrag festgelegten Termin statt.
Für sonstige Beratungsleistungen gilt eine angemessene Frist, sofern kein Termin festgelegt ist.
Höhere Gewalt (etwa Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien oder Störungen der Telekommunikation) verlängert Fristen um ihre Dauer. ACCELERAS informiert die Kund:innen über Verzögerungen. Das Recht der Kund:innen, bei unzumutbarer Verzögerung vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
Verzögerungen, die Kund:innen verursachen, etwa durch verspätete Mitwirkung, verlängern Fristen und verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
Ist ACCELERAS in Verzug, können Kund:innen nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag zurücktreten.
Stornierung und Änderungen durch Kund:innen
Für Veranstaltungen zu einem festen Termin fällt bis 8 Wochen vor der Veranstaltung eine Stornogebühr von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises an.
Ab 8 Wochen bis 2 Wochen vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 50 % des vereinbarten Gesamtpreises.
Später als 2 Wochen vor der Veranstaltung ist der volle vereinbarte Gesamtpreis zu bezahlen.
Stornierungen müssen per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
Kann die Leistung aus Gründen auf Seiten der Kund:innen nicht erbracht werden (etwa weil Teilnehmende nicht erscheinen oder kein Zugang zu den Räumlichkeiten besteht), ist das volle Entgelt zu bezahlen.
Änderungswünsche zu Termin, Inhalt oder Ort bedürfen der Zustimmung von ACCELERAS. Verursachen sie Mehraufwand, kann der Preis angepasst werden.
Absage und Verschiebung durch ACCELERAS
Kann eine Veranstaltung wegen Krankheit der Trainer:innen, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse nicht stattfinden, besteht kein Anspruch auf Durchführung. ACCELERAS haftet nicht für Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitszeitausfall, mittelbare Schäden oder Ansprüche Dritter.
ACCELERAS informiert die Kund:innen umgehend telefonisch oder per E-Mail und bietet einen Ersatztermin an. Passt kein Ersatztermin, wird das bezahlte Entgelt vollständig zurückerstattet.
Wird eine angegebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann ACCELERAS die Veranstaltung bis 3 Tage vorher absagen. Kund:innen werden informiert und erhalten eine Gutschrift über das bezahlte Entgelt, die auf die nächste Buchung angerechnet oder auf Wunsch zurückerstattet wird.
Trainings finden vor Ort statt, sofern nicht anders vereinbart. Ist eine Durchführung vor Ort aufgrund höherer Gewalt (etwa einer Pandemie oder behördlicher Beschränkungen) unmöglich oder nicht ratsam, kann ACCELERAS auf ein Online-Format umstellen. Kund:innen werden informiert und können innerhalb von 3 Tagen vom Vertrag zurücktreten; widersprechen sie nicht, gilt die Umstellung als genehmigt, und es erfolgt keine Rückerstattung oder Preisminderung.
Haftung
ACCELERAS erstellt seine Inhalte mit großer Sorgfalt. Die Leistungen sind beratender Natur; ein Erfolg wird nicht geschuldet. ACCELERAS übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Inhalte, einschließlich Folgeschäden.
Soweit ACCELERAS haftet, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden und Hauptleistungspflichten gegenüber Verbraucher:innen), für atypische Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden Dritter.
Ausgenommen bei Personenschäden ist die Haftung mit dem Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
Bei Unternehmer:innen verjähren Schadenersatzansprüche sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber zwei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.
Gewährleistung
Die Leistungen werden von erfahrenen Trainer:innen nach dem aktuellen Wissensstand erbracht. Inhalte können angepasst werden, ohne das Training grundlegend zu verändern, und Trainer:innen können ersetzt werden, sofern nicht anders vereinbart; dies stellt keinen Mangel dar.
Unternehmer:innen müssen Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Kenntnis schriftlich und mit Beschreibung rügen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt, und Gewährleistungs- sowie Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Vermutung des § 924 ABGB gilt gegenüber Unternehmer:innen nicht; sie müssen ein Verschulden von ACCELERAS nachweisen.
Bei berechtigter und rechtzeitiger Rüge haben Kund:innen vorrangig Anspruch auf Verbesserung. ACCELERAS behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist; Kund:innen ermöglichen die nötige Überprüfung. Behebt ACCELERAS den Mangel schuldhaft nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, haben Kund:innen Anspruch auf angemessene Preisminderung. Kosten für Dritte, die Kund:innen trotz Verbesserungsbereitschaft von ACCELERAS beauftragen, tragen die Kund:innen.
Statt der Verbesserung stehen die gesetzlichen Rechte auf Wandlung oder Preisminderung nur zu, wenn die Verbesserung unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
Für Inhalte, die Kund:innen bereitstellen, übernimmt ACCELERAS keine Gewährleistung. Mängel, die ausschließlich auf unrichtige Angaben der Kund:innen zurückgehen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
Preise und Zahlung
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
ACCELERAS kann mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung von bis zu 30 % des Gesamtpreises verlangen und erst nach deren Eingang mit der Arbeit beginnen. Der Restbetrag ist nach vollständiger Leistungserbringung fällig.
Bei laufender Beratung kann ACCELERAS nach Fortschritt Zwischenrechnungen legen und Vorschüsse verlangen. Beenden Kund:innen den Vertrag vorzeitig oder kann die Leistung aus Gründen auf ihrer Seite nicht abgeschlossen werden, werden die bis dahin erbrachten Leistungen zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
Kund:innen können nur mit gerichtlich festgestellten oder von ACCELERAS schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen. Verbraucher:innen können außerdem bei Zahlungsunfähigkeit von ACCELERAS sowie mit Gegenforderungen aufrechnen, die mit ihrer Verbindlichkeit in rechtlichem Zusammenhang stehen.
Reise- und Fremdkosten
Reisekosten und Spesen für Tätigkeiten in Wien sind inkludiert. Außerhalb Wiens werden Fahrten mit dem Auto mit dem bei Vertragsabschluss gültigen amtlichen Kilometergeld verrechnet, zuzüglich sonstiger Reisekosten (Hotel, Flug, Bahn 1. Klasse, Taxi und dergleichen) nach tatsächlichem Aufwand, sofern Kund:innen diese nicht direkt bezahlen. Reisezeit außerhalb Wiens wird mit EUR 130 je angefangener Stunde verrechnet.
Fremdkosten wie Raummiete, Technik und Catering sind nicht inkludiert, sofern nicht vereinbart. Übernimmt ACCELERAS deren Abwicklung, wird ein Aufschlag von 15 % auf die Fremdkosten verrechnet; vorab erhalten Kund:innen einen Kostenvoranschlag.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug fallen ab Fälligkeit Verzugszinsen von 4 % pro Jahr an; bei Unternehmer:innen betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Kund:innen ersetzen Mahn- und Inkassokosten, soweit diese zur Rechtsverfolgung notwendig sind. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Bei Verzug werden alle bereits erbrachten Leistungen sofort fällig, und ACCELERAS setzt die Arbeit erst nach Begleichung der Rückstände fort.
Vertragsdauer und Auflösung
Der Vertrag endet in der Regel mit der Erfüllung des Auftrags.
Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist auflösen.
Vertraulichkeit und Datenschutz
ACCELERAS behandelt alle Daten und Informationen auch nach Vertragsende vertraulich, sofern nicht Gesetz oder Behörden eine Offenlegung verlangen. ACCELERAS verarbeitet personenbezogene Daten im für den Vertrag erforderlichen Umfang. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ton- und Videoaufnahmen
Seminare und Workshops dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ACCELERAS aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung von Online-Trainings ist nicht gestattet.
Nennung als Referenz
Kund:innen, die keine natürlichen Personen sind, gestatten ACCELERAS, sie in gedruckter und digitaler Kommunikation als Referenz zu nennen, einschließlich Name und Logo, einer kurzen Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen sowie Zitaten.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich und firmenmäßig gezeichnet widerrufen werden. Bereits veröffentlichtes Material kann nicht immer zurückgezogen werden; daraus entstehen keine Ansprüche.
Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen
Verbraucher:innen, die einen Vertrag online, über die Website oder ausschließlich per E-Mail abschließen, können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um zurückzutreten, informieren Verbraucher:innen die ACCELERAS KG, Rauhensteingasse 7/18, 1010 Wien, mittels einer eindeutigen Erklärung über ihren Entschluss, etwa per Brief oder per E-Mail an contact@acceleras.io.
Zur Wahrung der Frist genügt es, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden.
ACCELERAS erstattet alle erhaltenen Zahlungen binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung mit demselben Zahlungsmittel zurück, ohne dass Verbraucher:innen dafür Entgelte berechnet werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Haben Verbraucher:innen verlangt, dass die Leistung während der Rücktrittsfrist beginnt, bezahlen sie einen Betrag, der dem Anteil der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn ACCELERAS die Leistung vollständig erbracht hat, nachdem Verbraucher:innen dem Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass sie mit vollständiger Vertragserfüllung ihr Rücktrittsrecht verlieren.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Verbraucher:innen wird durch diese Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, Wien als Sitz von ACCELERAS.
Schlussbestimmungen
Jede Vertragspartei trägt die für sie aus dem Vertrag entstehenden Steuern, Abgaben und Gebühren.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Schriftliche Einzelvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Ist oder wird eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem Willen und wirtschaftlichen Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.
„Dritte“ sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die von den Vertragsparteien rechtlich verschieden sind.
Schreiben Sie uns vor der Buchung – wir klären jeden Punkt in Ihrem Angebot.
contact@acceleras.io